Mittwoch, 28. März 2007

Was zählt mehr?? Grundgesetz oder Koran

Für alle Muslime ist der Koran das oberste "Gesetz",um ein ordentliches und frommes Leben vor
Allah zu führen.Doch was ist , wenn der Koran mit dem Grundgesetz in Konflikt gerät??


Genau über diesen Fall wird zur Zeit heiß diskutiert.Dabei gehts es um ein Urteil("Koran-Urteil) einer Frankfurter Richterin, welches die Klage einer marokkanisch-deutschen Frau auf Scheidung noch vor Ablauf des Trennungjahres ablehnte.Die Frau gab an von ihrem Ehemann geschlagen und bedroht worden zu sein. Für die zuständige Richterin stellte dies keinen Härtefall
da und berief sich dabei auf die Sure 4,34:
"Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß."

Die betreffende Richterin wurde indessen für befangen erklärt und ihr wurde der
Fall entzogen.

Nun schlagen die Wellen in Deutschland insbesonders in der Politik hoch.
Selbst Islamforscher empfinden das Urteil als skandalös und menschen-
verachtend.

Der Koran über dem Grundgesetz??Wird in Zukunft ein Ehrenmord auch nicht
bestraft??


Man kann nur hoffen,dass die betreffende Richterin einsichtig ist und wenn sie das nicht ist muss sie von ihrem Amt enthoben werden.

Ich persönlich bin auch der Meinung ,dass das Recht der religiösen Freiheit nicht über dem der körperlichen Unversehrtheit stehen darf.Ein Ehemann ,der seine Frau schlägt,ist ein Straftäter und sollte auch als ein solcher behandelt werden und nicht einen Islam-(Juden- oder Hindu-) Bonus bekommen.


4 Kommentare:

Lucas hat gesagt…

Zum Thema Koran-Urteil hab ich auch nen Artikel gefunden (mal wieder im Spiegel...). Darin steht auch, dass schon in mehreren Fällen milder geurteilt wurde. So wurden "Ehrenmörder" nur wegen Totschlags verurteilt, weil ihre Ehrvorstellungen ihnen nach Meinung der Richter mildernde Umstände verschafften.
In dem Artikel, der nebenbei bemerkt etwas antimuslimisch geschrieben ist, beklagt sich der Autor auch darüber, dass die Muslime in Deutschland sich mit dem Argument der Religiosfreiheit immer mehr Sonderrechte "erschlichen" haben und sich so mit der Zeit eine Art "Parallelgesellschaft" bildet.

CaroW hat gesagt…

Sehr interessanter Fall, den ihr da gefunden habt. Überraschend fand ich vor allem, dass es eine "Richterin" war, die das Urteil gesprochen hat. Sie selbst als Frau müsste sich eigentlich viel besser in die Lage der geschlagenen Frau versetzen können und somit den Fall gerecht beurteilen.Also das hat mich dann doch ziemlich verwundert.Oder steht das Gesetz über dem Menschen? Zählt nur noch das schriftlich festgelegte? Und wie weit darf die Religion dabei eingreifen?
Für mich steht fest, dass die Religion und auch andere Einrichtungen dies nicht ausnutzen sollten, sodass andere darunter leiden und Schaden entsteht.

Steffen hat gesagt…

@ carow:

Bin genau deiner Meinung.Ich denke man sollte die Religionsfreiheit respektieren ,doch sobald die Religion das GG bzw. die Menschenrechte allgemein verletzt sollte eingegriffen werden.

mfg

-Manu- hat gesagt…

Hinzuzufügen ist evtl. auch, dass ALLE, die in Deutschland leben, sich nach dem Grundgesetz Deutschlands verhalten sollten.
"Ausländer" wollen integriert werden, doch wie soll das denn bitte geschehen, wenn selbst Richter/innen nicht nach dem GG verurteilen, in dem in Artikel 3,1/3 steht: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und "Niemand darf, aus egal welchen Gründen, bevorzugt oder benachteiligt werden!!"
Es ist in meinen Augen eine Frechheit, dass eine Richterin bei diesem Prozess so einfach ein solches Urteil sprechen konnte ...